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Startseite  >  Bundesemmissionsschutzverordnung

HEIZEN MIT HOLZ – AUCH WEITERHIN SINNVOLL !

Sowohl für Ihren Geldbeutel als auch für die Umwelt

„Rußfilterpflicht für Kaminöfen“ (Focus)
„ Die Dreckschleuder in der Kaminecke“ (Die Zeit)
„Schluss mit Feuer“ (Süddeutsche Zeitung)
„Regierung plant Rußfilter für Kamin-Öfen“ (Bild-Zeitung)

 

So und ähnlich hießen die Überschriften in den deutschen Journalen am Montag, den 26.11.2007.

 

KAGO stellt hierzu klar:

Die über die Medien verbreitete angebliche Zwangsstilllegung von holzbefeuerten Kamin- und Kachelöfen bzw. eine für diese Feuerstätten vorgesehene Ruß-Filterpflicht erweckt den Eindruck, als ob es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme handele. Es ist zwar richtig, dass durch das Bundesumweltministerium Verschärfungen im Rahmen der Überarbeitung der Bundesimmissionsschutzverordung für Festbrennstoff-Feuerstätten hinsichtlich Feinstaub und CO geplant und in einer Entwurfsfassung vorhanden sind; die Überarbeitung ist aber noch nicht abgeschlossen, geschweige denn, dass die erforderlichen Beratungen der Verordnung im Bundestag und Bundesrat erfolgt sind.

 

Nach dem derzeitigen Stand kann folgendes festgestellt werden:

1. Heute erhältliche Kago-Festbrennstoff-Feuerstätten erfüllen im allgemeinen die geplanten Grenzwerte der vom Bundesumweltministerium vorgesehenen 1. Stufe und genießen Bestandsschutz; diesen Geräten droht weder Stilllegung, noch Filterzwang, noch Austausch, selbst dann, wenn einmal die zweite Stufe in Kraft getreten sein wird.

Der Grund hierfür ist, dass in den letzten Jahren durch Optimierung der Verbrennungstechniken allgemein erhebliche Verminderungen der Immissionen von Feuerstätten für feste Brennstoffe erzielt worden sind.

2. Ältere Festbrennstoff-Feuerstätten werden in 4 unterschiedliche Altersklassen eingestuft. Dabei ist zu bedenken, dass Feuerstätten mit Herstelldaten ab 1995 bis zum Inkrafttreten der Novelle in jedem Falle bis zum 01.01.2025, also bis 30 Jahre lang, ohne jegliche Änderung, betrieben werden dürfen.

Die als erste vorgesehene Übergangsfrist überhaupt ist diejenige für Festbrennstoff-Feuerstätten, die vor dem 01.01.1975 hergestellt wurden. Bei diesen Feuerstätten soll die Übergangsfrist am 01.01.2015 enden, so dass derzeitige Feuerstätten dann sogar mindestens 40 Jahre in Betrieb gewesen sind.

3. Auch nach Ablauf der Übergangsfristen dürfen die älteren Festbrennstoff-Feuerstätten dann weiter betrieben werden, wenn sie den Nachweis erbringen, dass sie den in der Bundesimmissionsschutzverordnung für diesen Zeitpunkt festgelegten Anforderungen entsprechen, eventuell mit Sekundärmaßnahmen wie Filtern.


In Bezug auf die Neugeräte ist zu bedenken, dass sie nicht nur die Anforderungen an CO und Feinstaub erfüllen, sondern dass Sie auch einen erheblich höheren Wirkungsgrad aufweisen. Dieser höhere Wirkungsgrad bedeutet eine erheblich bessere Brennstoff-Ausnutzung, so dass mit weniger Brennstoff die gleiche Wärme wie zuvor mit höherem Brennstoffverbrauch erzeugt werden kann. Diese Feuerstätten amortisieren sich also in erheblich geringerer Zeit.

Speziell für das Unternehmen KAGO zeigt sich die Situation gänzlich unproblematisch: für die neuen, von KAGO vertriebenen Heizgeräte gilt im allgemeinen die oben genannte Feststellung, dass diese Feuerstätten nach Inkrafttreten der Verordnung ohne zeitliche Begrenzung eingesetzt werden dürfen.

Mit Einsatz derartiger Feuerstätten unterstützen Sie die Umwelt. Denn der nachwachsende Rohstoff Holz schont nicht nur die Heizöl- und Erdgas-Vorräte, sondern verbrennt auch im Gegensatz zu diesen CO2-neutral. Zusätzlich schonen Sie Ihren eigenen Geldbeutel, weil durch die drastischen Energiekostensteigerungen in der letzten Zeit die aus der Holzverbrennung gewonnene Energie erheblich billiger geworden ist.

Die Firma KAGO befürwortet die angestrebten Verschärfungen in der Bundesimmissionsschutzverordnung und sieht diese als Chance an, mit weiteren innovativen Konzepten zusätzliches Geschäftspotential zu realisieren, aber auch dafür zu sorgen, dass die Umwelt sauberer wird.

 

Carsten Micheel-Sprenger

(Geschäftsführer)

 

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